Das Abendmahl

Das Abendmahl, welches mehrmals im Jahr im Vormittagsgottesdienst gefeiert wird, wechselt zwischen Einzel- und Gemeinschaftskelch. Beim Abendmahl mit Einzelkelchen kommen die Gemeindeglieder nach vorn; das Abendmahl mit Gemeinschaftskelchen wird in den Reihen ausgeteilt. Getaufte Kinder können seit 2009 ebenfalls in Begleitung der Eltern am Abendmahl teilnehmen.

Abkündigungszettel

Jeweils zum Sonntagvormittagsgottesdienst liegen Abkündigungszettel aus, in denen über die nächsten Gottesdienste, Gemeindeglieder, die im Krankenhaus liegen, Geburten, Kollekten, Termine und andere Veranstaltungen informiert wird. Bitte senden Sie die abzudruckenden Nachrichten bis jeweils Freitag um 13 Uhr per E-Mail an: abkuendigung-uelsen@web.de.

ACK

Seit über 20 Jahren gibt es eine Zusammenarbeit der vier Konfessionen (reformiert, altreformiert, lutherisch, katholisch) in der Samtgemeinde Uelsen als „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ (ACK). Neben dem Ausschuss „Kirche und Fremdenverkehr“, der insbesondere Andachten, Gottesdienste und andere Veranstaltungen in den Feriengebieten in Uelsen plant, gibt es den „Asylkreis“, der sich um die Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen kümmert, und den „ökumenischen Ausschuss“, der gemeinsame Gottesdienste und andere Aktivitäten organisiert. Zweimal jährlich treffen sich Vertreter/Vertreterinnen der insgesamt 6 Kirchengemeinden und der einzelnen Ausschüsse und Arbeitskreise.

Altennachmittag

Regelmäßig werden im Gemeindeheim für unsere älteren Gemeindeglieder gemütliche Nachmittage durchgeführt. Ausrichter ist in der Regel die Diakonie. Über geplante Zusammenkünfte werden im Gemeindebrief bzw. den sonntäglichen Abkündigungszetteln informiert..

Archiv

Schriften und Urkunden unserer Gemeinde werden im gemeindeeigenen Archiv gelagert. Aufbewahrt werden z.B. Protokolle der Kirchenratssitzungen (seit 1852), Gemeindebriefe (seit 1971), Gemeindebücher (seit 1979) Abkündigungszettel (seit 1968) Jahresrechnungen/Abschlüsse (seit 1968). Außerdem sind die Chronik über das Leben von Pastor Lankamp und diverse weitere Informationen gesammelt worden. Ansprechpartner sind Berend Engbers und Schriftführer Karl-Heinz Filthuth (Tel. 05942 – 1234 oder Mail: k.h.filthuth@gmx.de). Für das Archiv der Ev.-altreformierten Kirche ist Pastor Dr. Gerrit-Jan Beuker (Tel. 05947 – 242; Email: beuke1@ewetel.net) verantwortlich.

Aufzeichnung der Gottesdienste

Die Gottesdienste werden aufgezeichnet und können – z.B. für Gemeindeglieder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht teilnehmen – auf USB-Sticks mitgenommen werden.

Beerdigung

Im Sterbefall sollte Pastor Dieter Bouws (Tel. 05942 – 419 oder Mail: uelsen@altreformiert.de) direkt informiert werden. Der Pastor kann anwesend sein bei der Sarglegung in der Friedhofskapelle. Bei Beerdigungen in Uelsen findet im Anschluß an die Beisetzung der Trauergottesdienst in unserer Kirche statt. Zu beiden ist jeweils die ganze Gemeinde eingeladen. Für die nahen Angehörigen, Nachbarn und Bekannte kann daran anschließend eine „Grove“ im Gemeindeheim angeboten werden. Eine Absprache hierzu ist notwendig mit der Küchenorganisation (Alwine Arends – Telefon 05942-1703 oder Mail: alwinearends@web.de). Für Bewohner aus Itterbeck ist die Beerdigung auch auf dem Waldfriedhof möglich. Der Ablauf ist in der Regel dort anders mit Trauergottesdienst, Beisetzung und anschließend „Grove“ im Friedhofsgebäude.

Beitrag Kirchgeld

Die Evangelisch-altreformierte Kirche zieht keine Kirchensteuer ein. Die Kirche finanziert sich komplett selbst durch die freiwilligen Beiträge der Gemeindeglieder. Hierzu heißt es in Artikel 6 Absatz 3 unserer Kirchenverfassung: „Die Gemeindeglieder sind verpflichtet, an der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben nach Kräften mitzuwirken (…), sowie nach Maßgabe der kirchlichen Ordnung und ihres Leistungsvermögens die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde erforderlichen Beiträge aufzubringen.“ In der Regel Anfang Dezember erhalten die Gemeindeglieder ein Schreiben des Kirchenrates mit der Bitte, Ihre Beitragszahlungen für das folgende Jahr zu überprüfen, ggf. neu festzulegen und eine beigefügte Erklärung unterschrieben an die Beitragsführerin Dita Segger zurückzuschicken (49843 Gölenkamp, Tüsterberg 5).

Beitragsbescheinigung

Über die gezahlten Beiträge wird jährlich von der Beitragsführerin Dita Segger eine Bescheinigung erstellt, die auch für Steuerzwecke verwendet werden kann. Die Verteilung wird in der Regel von den Mitgliedern des Kirchenrates Ende Januar des Folgejahres vorgenommen. Einzelbescheinigungen sind beim Rechnungsführer Herbert Klinge anzufordern. Bei den niederländischen Gemeindegliedern verlangen die Steuerbehörden Informationen über Beitragsregelungen und Jahresabschlüsse. Für sie besteht ein Zugang in dieser Homepage. Näheres kann erfragt werden beim Rechnungsführer Herbert Klinge ( Tel. 05942 – 2112 oder Mail: h.klinge@t-online.de).

Bezirkälteste

Die 9 Bezirkältesten sind als Teil des Kirchenrates die Kontaktpersonen zwischen den Gemeindegliedern/Familien und der Gemeindeleitung. Sie besuchen auch die Gemeindeglieder beim 70., 76. bis 79. Geburtstag. Ihre Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des Kirchenrates geregelt.

Diakoninnen / Diakone

Die 3 Diakoninnen/Diakone sammeln die Kollekten in den Gottesdiensten ein, verwalten die Diakoniekasse, entscheiden über besondere Unterstützungen einzelner Gemeindeglieder oder Familien und stellen den jährlichen Kollektenplan auf. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Kirchenrates geregelt.

Familienfeiern

Es besteht die Möglichkeit, Familienfeiern, z.B. Altengeburtstage, im Gemeindeheim durchzuführen. Hierfür stehen in der oberen Ebene des Gemeindeheimes zwei Räume zur Verfügung, die auch zu einem großen Raum zusammengelegt werden können. Die Platzkapazität (mit Tischen) beträgt insgesamt etwa 120. In Verbindung mit langen Tischreihen läßt sich die Platzkapazität auch auf etwa 180-200 erhöhen. Eine gut ausgestattete Küche sowie eine Behindertentoilette befinden sich auf der gleichen Ebene. Die Haupttoiletten sind in der unteren Ebene zugänglich. Personen mit Gehproblemen können die Versammlungsräume von der Rückseite her über den Behindertenparkplatz ohne Schwierigkeiten betreten. Eine rechtzeitig vorherige Absprache mit der Küchenverantwortlichen Alwine Arends (Tel. 05942 – 1703 oder Mail: alwinearends@web.de) ist erforderlich.

Friedhof Itterbeck

Seit Juli 2001 besteht für die Bewohner der Gemeinde Itterbeck und Umgebung die Möglichkeit, Beerdigungen auf dem neuen Waldfriedhof durchführen zu lassen. Im Andachtssaal können bis zu 300 Personen Platz finden. Ebenfalls ist Platz für Groven. Träger des Friedhofes ist die politische Gemeinde Itterbeck.

Friedhof Uelsen

Der Uelser Friedhof wurde ab 1. Juli 2007 von der reformierten Kirchengemeinde in die kommunale Trägerschaft (Friedhof Uelsen Anstalt öffentlichen Rechts) überführt und wird von allen Konfessionen genutzt.

Geburt

Bei Geburt eines Kindes wird um Benachrichtigung des Pastors Dieter Bouws (Tel. 05942 – 419 oder Mail: uelsen@altreformiert.de) gebeten. Die Geburt wird der Gemeinde im Gottesdienst sowie im Gemeindebrief mitgeteilt.

Gemeindebriefe

5 mal jährlich (i.d.R. zu Beginn der Monate Dezember, Februar, April, Juni und September) erscheint ein Gemeindebrief, der den Gemeindegliedern durch die Bezirksältesten gebracht und den Auswärtigen per Post geschickt wird. Informiert wird u.a. über Gottesdienste, besondere Veranstaltungen und Termine, Berichte aus den Gremien und Gemeindekreisen. Berichte, die zur Veröffentlichung vorgeschlagen werden, können an Heike Legtenborg (Heike.Legtenborg@web.de) geschickt werden.

Gemeindebuch

In Abständen von mehreren Jahren wird ein Gemeindebuch herausgegeben. Es enthält ein Verzeichnis aller Gemeindeglieder und aller Haushalte, geordnet nach den Bezirken der Kirchengemeinde. Außerdem sind die Ansprechpartner in der Kirchengemeinde aufgeführt. („Koksches Telefonbuch…..“.)

Gemeindefahrt

Für vorwiegend ältere Gemeindeglieder organisiert die Diakonie einmal jährlich eine Busfahrt als Tagesausflug. Nähere Einzelheiten werden jeweils rechtzeitig im Gemeindebrief bzw. in den sonntäglichen Abkündigungszetteln bekanntgegeben.

Gemeindefest

Jährlich – in der Regel am 3. Wochenende im September – findet ein Gemeindefest statt. Es dient auch als Auftakt der Arbeit der verschiedenen Gemeindekreise im jeweiligen Winterhalbjahr. Näheres ist rechtzeitig zu erfahren im Gemeindebrief und dem Abkündigungszettel.

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung wird in der Regel mindestens einmal jährlich vom Kirchenrat entsprechend Artikel 41 – 43 der Verfassung der Ev.-altreformierten Kirche mit einer Frist von 4 Wochen einberufen. Aufgaben sind die Entgegennahme des Berichtes des Kirchenrates über Entwicklungen der Kirchengemeinde, Stellung zu nehmen zu anstehenden Entscheidungen, die der Kirchenrat vorlegt und ggf. die Bestätigung von Gemeindestatuten. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Kirchenrates geregelt.

Gottesdienst

Sonntägliche Gottesdienste finden in der Regel um 10.00 Uhr und 14.00 Uhr statt. In den Sommerferien (Niedersachsen) beginnt der zweite Gottesdienst jeweils um 19.15 Uhr. Die genauen Zeiten werden im Gemeindebrief, in den sonntäglichen Abkündigungszetteln sowie in der Tageszeitung „Grafschafter Nachrichten“ veröffentlicht.

Grenzbote

Durch die Synode der Ev.-altreformierten Kirche in Niedersachsen wird zweiwöchentlich sonntags die Zeitschrift DER GRENZBOTE herausgegeben. Er enthält Informationen aus der kirchlichen Welt sowie aus den Gemeinden. Er berichtet u.a. über Versammlungen der verschiedenen Synoden und nimmt Stellung zu theologischen, aber auch allgemeinen Themen. Der GRENZBOTE kostet derzeit EUR 25,00 jährlich bei online-Bezug, EUR 30,00 bei Bezug über die Kirchengemeinde und EUR 45,00 bei Postzustellung. Bestellungen sind möglich bei Johann Vogel (abo-grenzbote@altreformiert.de).

Haftpflichtschaden

Für Personen, die während einer ehrenamtlichen Tätigkeit auf den Grundstücken der Gemeinde einen Sach- bzw. Personenschaden erleiden, für den die Kirchengemeinde aufzukommen hat, besteht eine Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall wird gebeten, sich beim Rechnungsführer Herbert Klinge (Tel.05942-2112 oder Mail: h.klinge@t-online.de) zu melden.

Hausbesuch

Die Bezirksältesten suchen den Kontakt zu den Familien des jeweiligen Bezirks, z.B. bei der Verteilung der Gemeindebriefe. Hausbesuche werden auf Anfrage, ggf. auch unter Beteiligung von Pastor Dieter Bouws, durchgeführt. Hierbei kommen Fragen des christlichen Glaubens sowie der Kirche allgemein zur Sprache. Bei diesen Gelegenheiten können persönliche Dinge besprochen werden. Neben der Pflege des persönlichen Kontaktes möchte der Kirchenrat durch die Hausbesuche auch Anregungen für seine weitere Arbeit erhalten. Die Liste der Bezirksältesten finden Sie bei Gremien.

Hausordnung für die Benutzung des Gemeindeheimes

Alle kirchlichen Gruppen und Vereine können das Gemeindeheim täglich nutzen. Anderen Gruppen kann dieses Recht mit Genehmigung des Kirchenrates eingeräumt werden. Die Räumlichkeiten stehen auch für Kaffeetafeln nach Einsargung und Beerdigungen sowie für Familienfeiern und sonstige Anlässe, soweit die kirchlichen Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden, zur Verfügung. Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt im Einvernehmen mit der für die Küche Verantwortlichen Alwine Arends (Tel. 05942-1703 oder Mail: alwinearends@web.de). Bei Uneinigkeiten entscheidet der Kirchenrat. Terminänderungen sind Frau Arends rechtzeitig mitzuteilen. Jede Gruppe soll Frau Arends einen verantwortlichen Vertreter benennen, mit dem. sie sich im Bedarfsfall in Verbindung setzen kann. Es ist sicher selbstverständlich, dass alle Räume und Gegenstände pfleglich behandelt und die zur Verfügung gestellten Räume in einem ordentlichen Zustand wieder verlassen werden. Alle aufgetretenen Beschädigungen sollten unverzüglich Alwine Arends gemeldet werden. Wir müssen evtl. Kosten für die Beseitigungvon Schäden in Rechnung stellen. Das Hausrecht wird von Frau Arends ausgeübt.

Jugendälteste

Die beiden Jugendältesten sind Ansprechpartner für junge Menschen sowie Gruppen und deren Leitungen in der Gemeinde und suchen ihrerseits das Gespräch mit diesen Personen und Gruppen. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Kirchenrates geregelt.

Jugendbote

Der altreformierte Jugendbund gibt monatlich über Auslage in der Kirche die Zeitschrift JUGENDBOTE heraus. Diese Zeitschrift berichtet über alle die Jugendlichen interessierenden Themen und Veranstaltungen. Das Abonnement kostet halbjährlich EUR 8,00 . Bestellungen sind zu richten an Hermann Oelerink, Veilchengasse 15, 49828 Neuenhaus, Tel. 05941-98253. Im Internet ist der Jugendbote über die Adresse www.jugendbote.net zu erreichen.

Kfz-Schaden

Für die ehrenamtlich tätigen Gemeindeglieder sowie für den Pastor, die im Auftrag der Kirchengemeinde unterwegs sind, besteht eine Dienstreise-Vollkasko-Versicherung mit EUR 153,00 Selbstbeteligung. Im Schadenfall können sich Betroffene an den Rechnungsführer Herbert Klinge (Tel. 05942-2112 oder Mail: h.klinge@t-online.de) wenden.

Kindergottesdienst

Parallel zu den Vormittagsgottesdiensten findet in der Regel ein Kindergottesdienst statt. In 3 Gruppen treffen sich 30 bis 40 Kinder. „Gastkinder“ sind herzlich willkommen. In der Regel jeweils am 1. Sonntag im Monat feiern wir einen gemeinsamen Familiengottesdienst. Die Ansprechpartnerinnen finden Sie in der Übersicht Gemeindekreise.

Kirchenaustritt

Ein Austritt aus der Ev.-altreformierten Kirche ist jederzeit möglich. Dies muss beim Standesamt des Wohnortes erklärt werden. Sollten Sie mit dem Gedanken „spielen“, bitten wir Sie, sich im Vorfeld mit Pastor Dieter Bouws (Tel. 05942 – 419 oder Mail:uelsen@altreformiert.de) in Verbindung zu setzen.

Kircheneintritt

Ein Eintritt oder auch Übertritt aus einer anderen Kirchengemeinde ist jederzeit möglich. Nähere Informationen können gern bei Pastor Dieter Bouws (Tel. 05942 – 419 oder Mail: uelsen@altreformiert.de) erfragt werden.

Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die Leitung der Kirchengemeinde. Sie umfasst gemäß der Kirchenverfassung die geistliche Leitung (Hirtenamt) und Aufsicht, die rechtliche Vertretung nach innen und außen und die wirtschaftliche Verwaltung. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Kirchenrates geregelt.

Kirchenratssitzungen

Die Sitzungen des Kirchenrates finden in der Regel am 2. Dienstag eines Monats um 19.30 Uhr im Gemeindeheim (in der Regel nicht in den Sommerferien) statt. Auf die Termine wird in den Abkündigungszetteln und ggf. den Gemeindebriefen hingewiesen. Die Sitzungen sind öffentlich. Bei vertraulich zu behandelnden Themen wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Über wesentliche Ergebnisse wird in den Gemeindebriefen informiert. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Kirchenrates geregelt.

Kirchenratswahlen

Der Kirchenrat besteht aus 9 Bezirksältesten, 2 Jugendältesten und 3 Diakoninnen bzw. Diakonen. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung auf maximal 6 Jahre. Wahlberechtigt sind gemäß Artikel 12 (1) der Kirchenverfassung alle Gemeindeglieder, die ihr Öffentliches Glaubensbekenntnis abgelegt haben. Näheres ist in der Wahlordnung geregelt.

Konfirmandenunterricht

In der Regel unter Leitung von Pastor Dieter Bouws findet für junge Gemeindeglieder vom 10. bis zum 18. Lebensjahr ein Konfirmandenunterricht statt. Die Formen sind in den einzelnen Jahrgängen unterschiedlich. Den Abschluss bildet die Ablegung des Glaubensbekenntnisses im Vormittagsgottesdienst am Pflingstsonntag.

Krankheit

Wenn ein Gemeindeglied in ein Krankenhaus aufgenommen wird, bittet der Kirchenrat die Angehörigen um eine entsprechende Mitteilung an den Bezirksältesten (siehe unter Gremien) und/oder Pastor Dieter Bouws (Tel. 05942-419 oder Mail: uelsen@altreformiert.de.

Missionsarbeit

Mit der Evangelischen Kirche auf Sumba (Indonesien) verbindet die Ev.-altreformierte Kirche seit vielen Jahrzehnten eine Partnerschaft. Alle 2 Jahre findet ein gegenseitiger Austausch durch Delegationsbesuche statt. Unsere Kirche engagiert sich u.a. für Judith van den Berg-Meelis, Theologiedozentin auf West-Timor und Pastorin der Evangelischen Kirche auf Sumba. Sie lebt dort mit ihrer Familie. Die Ev.-altreformierte Kirchengemeinde Wilsum hat die Patenschaft übernommen. Eine Kooperation mit „Kerk in Actie“ (Protestantische Kirche in den Niederlanden; Utrecht) und die Zusammenarbeit mit der Vereinten Evangelischen Mission (Wuppertal) helfen uns, unserer Verantwortung als missionarische Kirche nachzukommen. Übrigens: DasDiakonie-Jahresprojekt 2015 der Ev.-altreformierten Kirche ist für ein von der Kirche getragenes Schutz- und Krisenzentrum für Frauen auf Sumba bestimmt.

Orgeldienst

Sonderdienste (z.B. für Hochzeiten und Beerdigungen) können in der Regel über Pastor Dieter Bouws (Tel. 05942 – 419 oder Mail: uelsen@altreformiert.de) bzw. die Bestattungsunternehmen erfragt werden.

Orgelunterricht

Für Gemeindeglieder, die das Orgelspiel erlernen möchten, gibt es die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der Kirchengemeinde. Dies wird im Einzelfall auf Antrag vom Kirchenrat beschlossen.

Partnerschaft VÁC

Seit Anfang 1991 besteht zwischen der reformierten Kirchengemeinde in VÁC (Ungarn) und unserer Kirchengemeinde eine Partnerschaft. Die Reformierten von VÁC sind eine Minderheit in einer überwiegend römisch- katholischen Stadt. Die Gliederzahl liegt bei etwa 2000. In dieser Partnerschaft geht es um eine Beziehung zwischen gleichen mündigen Partnern, in der die Partner sich beide ganz einbringen, um miteinander zu teilen, was sie haben und was ihnen fehlt – sowohl in materieller wie in geistlicher Hinsicht. Dieser auf Dauer angelegter Prozess des Zusammenwachsens im Glauben, der Liebe und der Hoffnung hat Jesus Christus als Grund und Ziel. Mit der Partnergemeinde gibt es Kontakte durch Abordnungen. Auch sind mittlerweile private Kontakte entstanden. Geleitet wird die Gemeinde seit 2014 durch Pastor Dr. Atila Borsi 2600 Vác, Doszsa György utc. 0 Telefon:

Pastorenwahl

Die Wahl eines Pastoren obliegt der Kirchengemeinde in eigener Verantwortung. Gewählt wird der vom Kirchenrat vorgeschlagene Kandidat von den Gemeindegliedern in einer Gemein- deversammlung. Grundlage sind die Artikel 46 und 47 der Kirchenverfassung (siehe Archiv).

PKN Niederlande

Reformierte, altreformierte und lutherische Kirchen in den Niederlanden schlossen sich vor einigen Jahren zur „Protestantischen Kirche in den Niederlanden“ (PKN) zusammen. Über viele Jahrzehnte hatten unsere Ev.-altreformierte Kirche und die dortige altreformierte Kirche ein gemeinsames „Dach“. Seit dem Zusammenschluss der 3 Kirchen in den Niederlanden ist unsere Kirche assoziiertes Mitglied. Viele wichtige Impulse, insbesondere im Bereich der Mission, erhalten wir bis heute aus der PKN.

Reformierter Bund

Diese Vereinigung sieht ihre Aufgabe darin, deutsche reformierte Gemeinden und Kirchen miteinander zu verbinden und zu einmütiger Arbeit auszurichten. Zu wichtigen Zielen gehören auch die Kontaktpflege zu reformierten Kirchen im Ausland und die Zusammenarbeit mit dem reformierten Weltbund und der Ökumene. Der Reformierte Bund ist offen für Reformierte aus allen – auch unierten und lutherischen – Landeskirchen. Unsere Ev.-altreformierte Kirche in Niedersachsen (Synode) gehört zu den Mitgliedskirchen. Sitz des Bundes ist Hannover – Generalsekretär derzeit Pastor Dr. Achim Detmers.

Schulgottesdienst

Schon seit Jahren gibt es freundschaftliche Kontakte zu den Schulen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Das Kirchengebäude wird jedes Jahr für unterschiedliche Schulgottesdienste zur Verfügung gestellt.

Sonntagskaffee

Einmal monatlich und in den Sommermonaten jeden Sonntag wird jeweils nach dem Vormittags-Gottesdienst für alle Gottesdienstbesucher eine Kaffeetafel angeboten. Gäste haben hier Gelegenheit, mit Gemeindegliedern näher in Kontakt zu treten und dabei mehr über unsere Kirchengemeinde zu erfahren. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt. Den „Kaffeedienst“ organisiert eine Gruppe Ehrenamtlicher unserer Gemeinde.

Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigungen werden in der Regel einmal jährlich – zusammen mit der Beitragsbescheinigung – jeweils zum Jahresanfang des Folgesjahres von der Beitragsführerin Dita Segger ausgestellt.

Spendenmarken

Der Erwerb von Spendenmarken wird vom Staat steuerlich begünstigt. Spenden für kirchliche Zwecke sind bis zu 20% der Gesamteinkünfte abzugsfähig. Spendenmarken gibt es im Werte von 0,50 Euro, 1 Euro, 5 Euro, 10 Euro, 25 Euro und 50 Euro. Die Spendenmarken sind jederzeit beim Rechnungsführer Herbert Klinge (Telefon 05942-2112 0der Mail: h.klinge@t-online.de) zu erwerben. Bei Ausgabe erhält der Käufer eine Kaufquittung. Jeweils im Januar des nächsten Jahres wird automatisch eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt für die gesamten Spenden des Vorjahres ausgestellt.

Synoden der Ev.-altref.Kirche

In der reformierten Tradition verkörpern Synoden die Gemeinschaft der Kirchengemeinden. Ihnen obliegt die Leitung. Verwaltung und Vertretung der Kirche. Näheres ist in den Artikeln 62 bis 75 der Verfassung der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen geregelt (s. Archiv). Die Kirchengemeinde Uelsen entsendet 3 Abgeordnete. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. In der Ev.-altreformierten Kirche übernehmen die Verbandssynoden wichtige Aufgaben. Näheres ist in Artikel 51 bis 61 der Kirchenverfassung geregelt. Der Synodalverband Grafschaft Bentheim besteht aus den Gemeinden Uelsen, Emlichheim, Laar, Hoogstede, Wilsum, Nordhorn und Bad Bentheim. Ihm gehören rd. 5.600 Gemeindeglieder an. Jeder Kirchenrat bestimmt für diese Synode in der Regel den Pastoren, eine/n Älteste/n und eine/n Diakon/Diakonin für den Zeitraum von 3 Jahren.

Taufe

Die Taufe erfolgt in einem Gottesdienst. Die altreformierte Kirche kennt keine Taufpaten. Als Taufpaten gelten bei uns die Gemeindeglieder. Die ganze Gemeinde verspricht durch ihre Anwesenheit, für die christliche Erziehung der getauften Gemeindeglieder Sorge zu tragen. Vor der Taufe findet jeweils zwischen dem Pastoren und den Taufeltern ein Taufgespräch statt. Anmeldungen bitte jeweils bei Pastor Dieter Bouws (Tel. 05942-419 oder Mail: uelsen@altreformiert.de).

Trauung

Kirchliche Trauungen müssen mit Pastor Dieter Bouws (Tel. 05942-419 oder Mail: uelsen@altreformiert.de) abgesprochen werden. Vor der Trauung führt der Pastor mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Die standesamtliche Trauung ist rechtliche Voraussetzung für die Durchführung der kirchlichen Trauung. Kirchliche Trauungen sind Gottesdienste, zu denen die ganze Gemeinde eingeladen ist.