Standards für den kirchlichen Unterricht

Beschluss der Synode der Evangelisch-Altreformierten Kirche in Niedersachsen vom 26.11.2014

1. Die Synode der Ev.-altref. Kirche nimmt die in der Anlage formulierten Standards als für ihre Gemeinden maßgeblichen Richtlinien für den Kirchlichen Unterricht an.

2. Die Synode nimmt die Liste der Empfehlungen für den Kirchlichen Unterricht entgegen und bietet sie den Gemeinden zur kreativen Umsetzung an.

Kirchlicher Unterricht – Standards und Empfehlungen

Standards:

  • Der KU umfasst (7-8) Halbjahre. Die Teilnahme ist verpflichtend.
  • Die für den Kirchlichen Unterricht Verantwortlichen suchen den Kontakt zu und den Austausch mit den Eltern.
  • Der KU bietet Kontaktmöglichkeiten zum Gemeindegottesdienst.
  • Der Kirchenrat sorgt für ein verstärktes Angebot spezifisch jugendgemäßer Gottesdienste, in denen Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit mitwirken.
  • Mindestens einmal im Jahr soll der kirchliche Unterricht einen eigenen Tagesordnungspunkt einer Kirchenratssitzung bilden.
  • Die Synode bietet (über den Ausschuss KiJu) die Möglichkeit zu regelmäßigen Treffen (mind. einmal in zwei Jahren) zwecks Fortbildung und Austausch der Unterrichtenden im KU.

Empfehlungen:

  • Zur Förderung der Gemeinschaft werden im KU unter anderem Freizeitmaßnahmen durchgeführt.
  • Im Laufe des KU (möglichst in den Schuljahren 9-11) können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (evtl. anstelle des KUs) ein Gemeindepraktikum absolvieren (Mitwirkung in einer bestehenden Gemeindegruppe bzw. sonstige gemeindliche Aufgabe/n).
  • Der Kontakt zu KU-TeilnehmerInnen anderer Gemeinden (ökumenisch vor Ort bzw. mit anderen Ev.-altref. Gemeinden)  soll gesucht werden (z.B. über gemeinsame Freizeiten, „Konfirmandentage“, Treffen, gemeinsame Gottesdienste und Kulturveranstaltungen).