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Die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen (EAK) ist eine bekenntnisgebundene Freikirche. Sie ist nicht von Theologen oder Kirchen gegründet, sondern aus einer Bewegung von Gemeindegliedern entstanden, die aus Glaubensüberzeugung und Glaubensgehorsam handelten.

Sie steht in Lehre und Leben der Evangelisch-reformierten Kirche sehr nahe. Sie trägt landeskirchliche Züge (Parochialgemeinde, Gruppenkonfirmation, Gottesdienstliturgie und Gesangbuch, Kindertaufe, keine missionarischen Gemeindegründungen in Deutschland) und freikirchliche Züge (Übereinstimmung mit dem Bekennen, Frage nach dem Glauben bei der Konfirmation, aktive Mitwirkung der Gemeindeglieder am kirchlichen Leben, keine vom Staat eingetriebene Kirchensteuer, viele Hauskreise, Gruppen und eigenständige Vereine innerhalb der Gemeinde). Die EAK ist weder Glied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) noch der Vereinigung evangelischer Freikirchen (VeF).

1923 bis 2004 waren die altreformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim und Ostfriesland eng mit den "Gereformeerden Kerken in Nederland" verbunden. Seitdem regelt ein Assoziationsvertrag mit der Protestantischen Kirche der Niederlande die Zusammenarbeit auf den Gebieten von Mission, Ausbildung und Rentenversicherung.

Mit dem 01.01.2003 sind eine neu erarbeitete Verfassung und eine neue Geschäftsordnung der Synode in Kraft getreten. Die Verfassung hat zur Zeit den Rang einer Kirchenordnung. Die Synode vom 14.06.2006 hat in erster Lesung einen Kooperationsvertrag mit der Ev.-reformierten Kirche (Synode reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) verabschiedet. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Kirchen soll bei Wahrung der Eigenständigkeit weiter vertieft und ausgebaut werden.

Seit 1983 besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Niederländisch-reformierten Gemeinde Wuppertal-Elberfeld. 2002 wurde die Gemeinde volles Mitglied der EAK. Die EAK zählt heute 7000 Gemeindeglieder in 13 Gemeinden. Zehn Prozent davon gehören der altreformierten Gemeinde Uelsen an.

Die staatliche Anerkennung der EAK als Kirche bzw. als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erfolgte im Oktober 1950 durch den niedersächsischen Kultusminister. Die Kirchengemeinden finan- zieren und verwalten sich in eigener Selbständigkeit und unterstützen einander.

Die Struktur der Ev.-altreformierten Kirche ist presbyteral-synodal. Presbytern, also Ältesten, Kirchenräten und Synoden obliegen Leitung, Verwaltung und Vertretung der Kirche. Es gibt kein Landeskirchenamt u

 

Ortsgemeinde  

Uelsen

 

Synodalverband

Grafschaft Bentheim

 

Synode

Niedersachsen

nd keine Bischöfe.

Kirchenrat

Die letzte Leitung von Kirche und Gemeinde liegt immer bei Jesus Christus. Höchstes weltliches und geistliches Organ der Kirchengemeinde ist der Kirchenrat. Die Leitung durch Diener oder Dienerinnen am Wort (Pastoren), Älteste (Presbyter) und Diakone und Diakoninnen erfolgt kollegial gleichberechtigt. Die genannten Ämter sind nicht in Würde und Ehre, sondern in Auftrag und Arbeit voneinander unterschieden. Drei Mitglieder (Moderamen) des Kirchenrates vertreten die Gemeinde nach innen und außen.

Synodalverband

Einem Synodalverband gehören in der Regel sechs bis zwanzig benachbarte Gemeinden an. Zum Synodalverband Grafschaft Bentheim der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen zählen von Nord nach Süd die Gemeinden Laar, Emlichheim, Hoogstede, Wilsum, Uelsen, Veldhausen, Nordhorn, Bad Bentheim und die Niederländisch-reformierte Gemeinde Wuppertal-Elberfeld. Die Aufgaben des Synodalverbandes ist im Wesentlichen, darauf zu achten, dass die Gemeinden ihre Berufung und Aufgabe in Übereinstimmung mit der Verfassung erfüllen und den Kirchenräten Rat und Hilfe geben. Der Synodalverband sorgt für die Durchführung der Kirchenvisitation. Er bespricht die Angelegenheiten von Mission, Evangelisation und übergemeindlicher Diakonie und regelt alle Dinge, die ein Kirchenrat allein nicht abhandeln kann. Er ist z.B. auch für die Zurüstung der Amtsträger und die Weiterbildung der Pastoren und Pastorinnen zuständig, ebenso für die kirchlichen Examina angehender Theologen oder für die Pensionierung von Pastoren.

Synode

Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen besteht aus den Synodalverbänden Grafschaft Bentheim und Ostfriesland. Sie unterstützt die Kirchenräte und Synodalverbände. Die Synode ist zuständig für übergemeindliche finanzielle Angelegenheiten. Sie regelt alle Dinge, die ein Synodalverband allein nicht klären kann. Sie bereitet ihre Versammlungen in sieben Ausschüssen vor. Diese sind zuständig für: Missions, Diakonie, Oekumene, Theologie, Verwaltung, Kirchenordnung und Jugendarbeit. Daneben gibt es persönliche Beauftragungen und Vertretungen in vielen überkirchlichen Organen wie z.B. Missionswerken, Arbeitsgemeinschaften oder Konferenzen (Ev. Missionswerk Hamburg, Diakonische Konferenz Stuttgart, Reformierter Bund, Gemeinsamer (reformiert-altreformierter) Ausschuss, Reformierte Synoden und Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen lokal, regional und bundesweit, Archiv, Jugendarbeit und andere.

Der altreformierte Jugendpastor (Dieter Wiggers) sowie zwei Vertreter der Ev.-reformierten Kirche sind mitarbeitende Gäste in der Ev.-altreformierten Synode. Sie besteht aus 34 Abgeordneten. Altreformierte Gemeinden bis 500 Glieder entsenden zwei, Gemeinden mit mehr als 500 Gliedern entsenden drei Vertreter in die Synode. Sie tagt jedes halbe Jahr einen Tag lang in Nordhorn. Präses der Synode für 2006 bis 2012 ist Pastor Fritz Baarlink aus Veldhausen, Sekretär der Synode ist seit 2006 Pastor Dr. Gerrit Jan Beuker aus Hoogstede.

Generalsynode

Zur Generalsynode der Protestantse Kerk in Nederland entsendet die Synode zwei Abgeordnete (i.d.R. Pastor und Ältester bzw. Diakon). Die Protestantse Kerk in Nederland entsendet seit 2004 erstmals einen stimmberechtigten Abgeordneten in die altreformierte Synode. Diese entsendet zwei Vertreter in die 154köpfige Synode der Protestantischen Kirche der Niederlande. Die altreformierte Abordnung gibt es schon seit 1923.

Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede